Herzlich
willkommen!

Inga Gergen

Notarin in Winnweiler

 

 

Auf vielen Gebieten können Sie notariellen Rat und notarielle Fachkompetenz in Anspruch nehmen, nicht nur in den Bereichen, die das Gesetz den Notaren ausdrücklich zuweist. Die sogenannte „vorbeugende Rechtspflege“ durch mich als Notarin bedeutet, bereits im Vorfeld durch Vertragsgestaltung und Rechtssicherung interessenausgleichend tätig zu werden, damit Streitigkeiten und das Eintreten unliebsamer Situationen im Nachhinein vermieden werden.

Mein Team und ich stehen Ihnen sowohl in den klassischen Bereichen notarieller Amtstätigkeiten als auch darüber hinaus für eine individuelle Beratung und eine zügige Abwicklung Ihrer Angelegenheiten jederzeit engagiert zur Seite.

Das Notariat in Winnweiler besteht seit 1798, wobei die Notarstelle nach 1945 vorübergehend aufgehoben worden war. Heute ist das Notariat Winnweiler Geschäftsstelle des Notariats in Rockenhausen. Mit dem Amtsinhaber in Rockenhausen, Herrn Notar Dr. Mathias Schmidt, besteht eine Sozietät.

Die ansprechenden neuen Räumlichkeiten des Notariats sind barrierefrei über einen Außenaufzug direkt vom kostenfreien Parkplatz im Hof des Notariats zu erreichen.

Kontakt aufnehmen oder Termin vereinbaren:

Notariat Winnweiler

Jakobstraße 25
67722 Winnweiler
Telefonnummer: +49 (0)6302 2023
Telefax: +49 (0)6302 5340
E-Mail: kontakt(at)notariat-winnweiler.de

Kontakt und Anfahrt

Notarielle Online-Verfahren

Von uns behandelte Themenfelder

Immobilien

Die Vorbereitung und der Vollzug von Grundstücksgeschäften ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Der Kauf einer Immobilie ist notariell zu beurkunden. Sie möchten ein Grundstück kaufen bzw. verkaufen? Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Wer sich in Ehe, Partnerschaft und Familie nur auf die gesetzlichen Regelungen verlässt, verschenkt sinnvolle Möglichkeiten, das eigene und gemeinsame Leben nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. Ungerechte Folgen kann haben, dass die güterrechtlichen Regelungen nicht unbedingt zu Ihren wahren Bedürfnissen passen. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie Freiräume nutzen und sie durch individuelle Ehe- oder Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Sorgeerklärungen oder andere notarielle Vereinbarungen gestalten. Ihr Notar berät Sie unparteiisch und stellt sicher, dass sämtliche Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Erbe und Schenkungen

Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur die Wenigsten ausreichend vor. Dies kann Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverhandlungen und den Zerfall des Vermögens zur Folge haben.

Unternehmen

Als Unternehmer werden täglich hohe Anforderungen an Sie gestellt. Ihr Betrieb erfordert jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung weitreichender Fehler bedarf es daher einer professionellen rechtlichen Beratung - von der Gründung Ihres Unternehmens über die Durchführung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Unternehmensnachfolge.

Mit den notariellen Online-Verfahren können zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht jetzt bequem per Videoverfahren erledigt werden. Sprechen Sie uns dazu an oder besuchen Sie für weitere Informationen: online.notar.de

Vorsorgevollmacht

Wer bestimmt, wenn man selbst aufgrund Alters oder Krankheit nicht mehr in der Lage dazu sein sollte? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet so für einen, wie man es selbst tun würde? Ohne Vorsorgevollmacht müssten Sie sich auf den gesetzlich vorgesehenen Weg – die Betreuerbestellung – verlassen.

Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie Ihr Leben auch in solchen Fällen selbstbestimmt in der Hand behalten – wenn Sie Ihren eigenen Willen rechtzeitig deutlich machen in einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie für den Fall der Fälle Vorsorge treffen möchten und sorgen dafür, dass Ihr „vorletzter Wille“ auch richtig umgesetzt wird.

Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation

Jeder Notar ist im Rahmen seiner Amtstätigkeit zur Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungen berufen. Auch freiwillige Mediationen sind häufig.

Aufgrund seiner Unparteilichkeit können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Notar wenden und zusammen mit ihm und den weiteren Beteiligten gemeinsam an einer sinnvollen, fairen und ausgewogenen Regelung zur Streitbeilegung arbeiten.

Notarinnen und Notare der Zukunft: Digital, effizient und bürgernah

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